Während in grossen Unternehmungen Rechtsabteilungen sich mit rechtlichen Anliegen aus Produkt-, Kunden- und Unternehmensperspektive beschäftigen, gibt es diesen Bereich in den meisten Startups nicht. Wie sollte es auch anders sein – zeichnen sich Startups in vielen Fällen doch gerade durch eine fluide, kreative und teilweise auch etwas unkonventionelle Aufgabenteilung und Gestaltung von Zuständigkeitsbereichen aus. Während das von einem Juristen gegründete Startup die eigene Rechtsabteilung quasi «In House» zur freien Disposition zur Verfügung hat, sind es für Gründer aus anderen Disziplinen oftmals rechtliche Fragen, die im Laufe der Startup Entwicklung besonders wichtige Fragen und grosse Unsicherheiten aufwerfen.

Dabei geht es bei rechtlichen Fragen nicht nur um die Vermeidung von Rechtsverletzungen, sondern auch um die bestmögliche Ausnutzung und Sicherstellung unternehmerischer Opportunitäten. Während sich auf der potentiellen «Downside» rechtlicher Anliegen Themen wie Abmahnungen oder Produkthaftung bei Schädigung von Konsumenten finden, birgt der Bereich der «Entrepreneurial Law» jedoch auch zahlreiche potentiell positive Aspekte, beispielsweise im Bereich des Intellectual Property. Wer informiert ist, welche Möglichkeiten zur Anmeldung einer Marke bestehen, legt die Grundlage zum Aufbau einer werttragenden Brand Identity und beugt wertvernichtenden Streitigkeiten im Bereich des Markenrechts vor. Auch bei der Frage des «Patent vs. Pitch» ist es zur Sicherung geistigen Eigentums für den Unternehmer wichtig zu wissen, dass als Patent nur tatsächlich neue technische Erfindungen geschützt werden können. Wer seine technologische Neuheit beim weltweit gestreamten Gründerpitch vor Einreichung der Patentanmeldung der Öffentlichkeit präsentiert, gefährdet somit deren rechtliche Schutzfähigkeit.

Da im Bereich rechtlicher Fragen für Gründerinnen und Gründer oftmals grosse Unsicherheit besteht, bietet das Entrepreneurial Ecosystem an der HSG zahlreiche Möglichkeiten, um im frühen wie auch fortgeschrittenen Unternehmensstadium rechtliche Klarheit zu schaffen.

Ein Vorreiterbeispiel studentischen Engagements ist hierbei der Verein «Law Clinic». Dies ist ein Zusammenschluss von Rechtsstudierenden, welche in Kooperation mit Rechtsprofessoren der Universität St. Gallen, entgeltfreie Rechtsberatung anbieten.  Die Angebote der Law Clinic umfassen dabei eine studentische Erstberatung: wichtige Themengebiete können besprochen, auf relevante Aspekte hingewiesen werden. Die Beratung dient dabei zur «Ausleuchtung» des Anliegens und als juristische Ersteinschätzung – eine Haftung kann nicht übernommen werden.

Für Gründer, deren rechtliche Anliegen über die juristische Ersteinschätzung hinausgehen oder die ein spezifischeres Anliegen haben, gibt es Anwälte, die sich explizit auf den unternehmerischen Kontext spezialisiert haben. Eine auf diese unternehmerischen Rechtsfragen spezialisierte Kanzlei ist das von Patrick Mark gegründete «jurdesk.». Selber als Gründer und Investor tätig, kennt Patrick Mark die Anliegen von Startups zum Einen aus der operativen Hands On Perspektive, zum Andern auch aus dem Blickwinkel der anwaltlichen Praxis. Gemeinsam mit seinem Anwaltspartner Thomas Kindler berät er Startups zu allen Themen wie Valuation, Shareholder Agreements, Term Sheets, Data Protection und der rechtlichen Ausgestaltung von Exit Strategien. Für Gründer von der HSG besonders interessant: Im diesjährigen «Entrepreneurial Talent Program» hatten die Startups die Möglichkeit, eine 30 minütige kostenfreie Beratung von jurdesk. in Anspruch zu nehmen, um hier die wichtigsten rechtlichen Anliegen zu thematisieren. Das Angebot wurde von den Talents mit grossem Interesse und Begeisterung angenommen und bestätigt die hohe Brisanz rechtlicher Fragestellungen im unternehmerischen Kontext.